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Auftragsverarbeitung

Ein Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag und auf Weisung des Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Dafür ist ein Vertrag mit den Inhalten des Art. 28 Abs. 3 DSGVO Pflicht: Gegenstand, Dauer, Weisungsbindung, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Subunternehmer, Unterstützung bei Betroffenenrechten, Löschung nach Ende, Kontrollrechte. Unterauftragsverarbeiter brauchen die Genehmigung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 2 und 4).

Für Deinen KI-Server

  • Der Hoster ist immer Auftragsverarbeiter, weil er physischen Zugriff auf den Server hat.
  • Ein IT-Dienstleister mit Fernzugriff ebenfalls, auch konzernintern.
  • Verarbeitest Du Daten im Auftrag Deiner Kunden, bist Du selbst Auftragsverarbeiter und führst ein Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 28 DSGVO
  • Art. 4 Nr. 8 DSGVO
  • Art. 30 Abs. 2 DSGVO

Quellen

Zum DSGVO-System für den KI-Server | Alle Begriffe