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Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Art. 9 Abs. 1 DSGVO verbietet die Verarbeitung von Daten über Gesundheit, genetische und biometrische Merkmale, ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben und sexuelle Orientierung. Art. 9 Abs. 2 nennt die Ausnahmen, zum Beispiel ausdrückliche Einwilligung (lit. a), Arbeitsrecht (lit. b) und Gesundheitsversorgung durch Personen unter Schweigepflicht (lit. h). § 22 BDSG regelt die Ausnahmen für Deutschland und verlangt Schutzmaßnahmen.

Für Deinen KI-Server

  • Eine Praxis darf Patientendaten auf dem KI-Server verarbeiten: Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG, Zugriff nur für Personen unter Schweigepflicht.
  • Die DSK bestätigt für RAG-Systeme: Daten nach Art. 9 können verarbeitet werden, wenn sie in Referenzdokumenten und Vektordatenbank getrennt gespeichert sind und kein Nachtraining stattfindet.
  • Schutzmaßnahmen nach § 22 Abs. 2 BDSG: Zugriffsbeschränkung, Verschlüsselung, Protokollierung, Sensibilisierung. Dazu eine Folgenabschätzung.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 9 DSGVO
  • § 22 BDSG
  • § 203 StGB
  • Art. 35 Abs. 3 lit. b DSGVO

Quellen

Zum DSGVO-System für den KI-Server | Alle Begriffe