Datenpanne
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist jede Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von Daten führt (Art. 4 Nr. 12 DSGVO). Der Verantwortliche meldet sie unverzüglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden, der Aufsichtsbehörde, es sei denn, sie führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko (Art. 33 Abs. 1). Bei hohem Risiko werden die Betroffenen benachrichtigt (Art. 34). Jede Verletzung wird dokumentiert (Art. 33 Abs. 5).
Für Deinen KI-Server
- Zuständig ist die Landesdatenschutzbehörde am Sitz des Unternehmens; die Behörden stellen Online-Formulare bereit.
- Der Vorfallplan dieses Systems nennt die Schritte und die Kontakte.
- Auch ein verlorener Server oder ein offener Port kann eine Datenpanne sein.
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 Nr. 12 DSGVO
- Art. 33 DSGVO
- Art. 34 DSGVO
Quellen
- Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen: dsgvo-gesetz.de, eur-lex.europa.eu
- Art. 33 DSGVO Meldung von Verletzungen an die Aufsichtsbehörde: dsgvo-gesetz.de, eur-lex.europa.eu
- Art. 34 DSGVO Benachrichtigung der betroffenen Person: dsgvo-gesetz.de, eur-lex.europa.eu
- EDSA Leitlinien 9/2022 zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten: www.edpb.europa.eu
- Meldung einer Datenpanne bei der Aufsichtsbehörde: BayLDA, LfDI Baden-Württemberg, LDI Nordrhein-Westfalen: www.lda.bayern.de, www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de, www.ldi.nrw.de
- DSK Kurzpapier Nr. 18 Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen: www.datenschutzkonferenz-online.de, www.datenschutzkonferenz-online.de