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Drittlandübermittlung

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU und des EWR ist nur unter den Bedingungen des Kapitels V DSGVO zulässig: Angemessenheitsbeschluss, geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln oder Ausnahmen nach Art. 49 (Art. 44 ff. DSGVO).

Für Deinen KI-Server

  • Ein lokaler KI-Server vermeidet die Übermittlung an KI-Anbieter vollständig.
  • Externe Dienste wie Websuche, Cloud-Embeddings, Sprachdienste oder Cloud-Chatbots bringen die Prüfung zurück.
  • Die DSK bevorzugt technisch geschlossene Systeme ohne Datenabfluss.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 44 DSGVO
  • Kapitel V DSGVO

Quellen

Zum DSGVO-System für den KI-Server | Alle Begriffe