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Informationspflichten

Bei der Erhebung personenbezogener Daten muss der Verantwortliche die Betroffenen informieren: Identität und Kontakt, Zwecke und Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer, Rechte (Art. 13 DSGVO). Werden Daten nicht bei der Person selbst erhoben, gilt Art. 14 DSGVO. Wer mit einem KI-System direkt interagiert, muss das erkennen können (Art. 50 KI-VO).

Für Deinen KI-Server

  • Beschäftigte informierst Du über den Einsatz des Systems mit der Datenschutzinformation aus diesem System.
  • Kunden informierst Du über intern betriebene KI mit einem Satz in der Datenschutzerklärung.
  • Verdeckte Protokollierung verstößt gegen Art. 13 DSGVO.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 13 DSGVO
  • Art. 14 DSGVO
  • Art. 50 KI-VO

Quellen

Zum DSGVO-System für den KI-Server | Alle Begriffe