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KI-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/1689 regelt KI-Systeme nach Risikoklassen. Für Betreiber im Unternehmen sind relevant: KI-Kompetenz der Beschäftigten (Art. 4), Transparenz gegenüber Personen, die mit einem KI-System interagieren (Art. 50), und die Betreiberpflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (Art. 26), zum Beispiel bei Bewertung von Bewerbern oder Beschäftigten (Anhang III Nr. 4).

Für Deinen KI-Server

  • Die Schulung aus diesem System deckt Art. 4 ab.
  • Ein Chatbot für Externe muss als KI erkennbar sein (Art. 50).
  • Bewertung von Beschäftigten oder Bewerbern ist Hochrisiko mit Betreiberpflichten und liegt außerhalb dieses Systems.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 4 KI-VO
  • Art. 26 KI-VO
  • Art. 50 KI-VO
  • Anhang III KI-VO

Quellen

Zum DSGVO-System für den KI-Server | Alle Begriffe