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Nutzungsrichtlinie

Wer dem Verantwortlichen untersteht und Zugang zu personenbezogenen Daten hat, darf sie nur auf dessen Weisung verarbeiten (Art. 29 DSGVO). Die Nutzungsrichtlinie ist diese Weisung für den KI-Server: erlaubte Zwecke, unzulässige Eingaben, Umgang mit Ergebnissen, Protokollierung, Ansprechpartner. Art. 32 Abs. 4 DSGVO verlangt, dass Beschäftigte die Regeln kennen. Art. 4 KI-VO verlangt ausreichende KI-Kompetenz.

Für Deinen KI-Server

  • Das System erzeugt die Richtlinie aus Deinen Antworten.
  • Zugang zum System erst nach Bestätigung der Richtlinie; die Bestätigung ist der Nachweis.
  • Eine Schulung von 30 bis 60 Minuten deckt Art. 32 Abs. 4 DSGVO und Art. 4 KI-VO ab.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 29 DSGVO
  • Art. 32 Abs. 4 DSGVO
  • Art. 4 KI-VO

Quellen

Zum DSGVO-System für den KI-Server | Alle Begriffe