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Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Verantwortliche trifft Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, um ein dem Risiko entsprechendes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 Abs. 1 DSGVO): unter anderem Pseudonymisierung und Verschlüsselung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit, Wiederherstellung nach einem Zwischenfall und regelmäßige Überprüfung. Art. 25 DSGVO verlangt Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

Für Deinen KI-Server

  • Verschlüsselte Datenplatte, Zugriff nur über Tunnel, persönliche Konten, Trennung je Nutzer, Updates, Protokolle ohne Inhalte, verschlüsselte Sicherungen.
  • Die DSK hat 2025 eine Orientierungshilfe zu empfohlenen Maßnahmen für KI-Systeme veröffentlicht.
  • Das TOM-Dokument dieses Systems übernimmt Nachweise aus der Rückmeldung des Servers.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 32 DSGVO
  • Art. 25 DSGVO
  • § 22 Abs. 2 BDSG

Quellen

Zum DSGVO-System für den KI-Server | Alle Begriffe