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Zweckänderung

Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine Weiterverarbeitung zu einem anderen Zweck ist zulässig, wenn der neue Zweck mit dem ursprünglichen vereinbar ist. Art. 6 Abs. 4 DSGVO nennt die Prüfkriterien: Zusammenhang der Zwecke, Kontext der Erhebung, Art der Daten, Folgen für die Betroffenen, Garantien wie Verschlüsselung oder Pseudonymisierung.

Für Deinen KI-Server

  • Alte Kunden-E-Mails oder CRM-Exporte als Wissensbasis sind der typische Fall.
  • Die DSK sieht in RAG-Systemen eine Gefährdung der Zweckbindung und empfiehlt Mandantentrennung und Auswahl der Dokumente.
  • Das Dokument Rechtsgrundlage enthält die Prüfung als eigenen Abschnitt.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Art. 6 Abs. 4 DSGVO

Quellen

Zum DSGVO-System für den KI-Server | Alle Begriffe